Richtlinien Unterstutzung - Deutschland

Richtlinien für die Beantragung finanzieller Unterstützung

Obgleich die Fördermittel für alle Kulturdisziplinen beantragt werden können, werden Projekte mit Bezug auf Kultur- und Kreativwirtschaft (Architektur, Design und Mode), bildende Kunst und Literatur bevorzugt. Das Maß an Ausstrahlung und Medienreichweite überwiegen bei der Beurteilung des Förderantrags. Der Antrag kann nur von einer ausführenden deutschen Organisation gestellt werden, die selbst substantiell mit finanziellen Mitteln an dem Projekt beteiligt ist.

Eine dauerhafte Beziehung zwischen dem*der deutschen Antragsteller*in und dem*der niederländischen Partner/Teilnehmer*in ist vorteilhaft. Bei der Beurteilung der Anträge wird auch auf eine Verteilung der Mittel auf die verschiedenen Regionen geachtet.
 

Folgende Kosten kommen für einen Zuschuss in Betracht:

1. Kosten für PR (anteilig für die niederländische(n) Teilnehmer*innen)

2. Reise- und Aufenthaltskosten (Übernachtung und Frühstück, max. 2 Nächte pro Veranstaltung) der Künstler*innen aus den Niederlanden.
3. Bei digitalen oder hybriden Veranstaltungen sind die Kosten für die digitale Präsenz von Künstler*innen aus den Niederlanden zuschussfähig. Ggf.  auch die technischen Kosten (ggf. anteilig), sofern dem Antrag ein klarer Online-Reichweitenplan beiliegt.
4. Transportkosten
Der Förderantrag muss mindestens 10 Wochen vor Beginn des Projekts bei der Abteilung Kultur und Kommunikation der Botschaft des Königreichs der Niederlande per E-Mail eingereicht werden: bln-cc@minbuza.nl. Sie erhalten eine Empfangsbestätigung. Ihr Antrag wird dann von der dementsprechend zuständigen niederländischen diplomatischen Vertretung in Deutschland in Behandlung genommen.


Das Generalkonsulat in Düsseldorf ist für Anträge aus Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland zuständig. Das Generalkonsulat in München ist für Anträge aus dem Freistaat Bayern und dem Bundesland Baden-Württemberg zuständig. Die Botschaft des Königreichs der Niederlande ist für Anträge aus den übrigen Bundesländern zuständig.
Die Behandlung kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Fragen zu Ihrem Antrag können sie gerne stellen unter Telefonnummer +49 (0)30 209 56 420 oder per Email schicken an bln-cc@minbuza.nl. Bei Bedarf werden Sie dann mit einem unserer Sachbearbeiter*innen in Verbindung gesetzt.
Sie müssen bei der Planung berücksichtigen, dass in allen Publikationen - Einladungen, Programmheften, Postern, Katalogen, Medienberichten usw. - ein Hinweis auf die Unterstützung durch die Botschaft sowie das Logo des Königreichs der Niederlande aufzunehmen sind.
Eine druckfähige Version des Logos erhalten Sie unter bln-cc@minbuza.nl. Unter selbiger Adresse senden Sie bitte ein Exemplar aller Publikationen ein, die den Hinweis auf die Unterstützung und das Logo enthalten.
Um jede Förderung abzuschließen, bitten wir Sie, einen Auswertungsbogen innerhalb von 6 Wochen nach Projektende auszufüllen und per E-Mail an
bln-cc@minbuza.nl zu senden.
Der Auswertungsbogen wird Ihnen bei der Gewährung eines Zuschusses zugesandt.